Welche Krisenstufen gibt es im Notfallplan Gas?

Bei einer Gasmangel-Lage greifen nach Notfallplan Gas drei Krisenstufen.

  1. Frühwarnstufe:

Sie wird ausgerufen, wenn zum einen konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise auf ein mögliches Ereignis vorliegen, das wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage und das zum anderen wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt.

In dieser Stufe läuft alles wie zuvor - nur findet gezielt mehr Kommunikation zwischen allen Marktakteuren, Regierung, Bundesnetzagentur und Gasnetzbetreibern, insbesondere in einem Krisenteam statt.

  1. Alarmstufe:

Ob Störung oder außergewöhnlich hohe Gas-Nachfrage: Sobald sich die Versorgungslage erheblich verschlechtert, greift die Alarmstufe.

Die energiewirtschaftlichen Akteure sind auch hier noch in der Lage, die Gasversorgung mit eigenen Maßnahmen sicherzustellen. Gashändler und -lieferanten nutzen hierzu Flexibilitätspotenziale auf der Beschaffungsseite und bemühen sich bei Lieferausfall zeitnah um Ersatzmengen.

Netzbetreiber stimmen sich untereinander ab und optimieren Lastflüsse im Gasnetz. Maßnahmen von Gasversorgungsnetzbetreibern sind unabhängig von den Krisenstufen möglich. Aber auch in dieser Phase könnten z. B. auch Netzbetreiber Letztverbraucher auffordern, ihren Gasverbrauch zu reduzieren – vorausgesetzt es bestehen entsprechende Vereinbarungen zwischen Netzbetreiber und Letztverbrauchern. Bei Letzteren handelt es sich in der Regel nicht um private Haushalte, sondern um Industrie oder Großgewerbe.

In der ersten und zweiten Stufe sind also die Unternehmen der Energiewirtschaft die zentralen Akteure und nutzen mit netz- und marktbezogenen Maßnahmen die Instrumente, die ihnen das Energiewirtschaftsgesetz an die Hand gibt.

  1. Notfallstufe:

Ist nicht genug Gas zur Deckung der Gasnachfrage vorhanden, ist dies dauerhaft so und stellt die Bundesregierung diese Situation in einer Rechtsverordnung fest, ist die dritte Phase erreicht. In der Notfallstufe tritt die Bundesnetzagentur als weiterer Akteur der Gasversorgung mit auf den Plan. In ihrer Rolle als Bundeslastverteiler ergreift sie hoheitliche Maßnahmen, um die Versorgung mit Gas zu sichern – insbesondere die Versorgung der geschützten Kundengruppen. Hierzu kann die Bundesnetzagentur über den Verbrauch entscheiden und Maßnahmen gegenüber großen Gaskunden, Gasversorgern und Gasnetzbetreibern verfügen.