Wie stark profitiert ein Haushalt von der Strompreisbremse?

Die genaue Entlastung hängt von den Vertragspreisen und dem Verbrauch ab.

Hier ein Beispiel für eine vierköpfige Familie:

 Vierköpfige Familie
 Stromverbrauch 4 500 kWh im Jahr
 Bisheriger Strompreis bei 30 ct/kWh,
 neu: 50 ct/kWh


Monatlicher Abschlag früher: 113 Euro/Monat
Monatlicher Abschlag neu ohne Strompreisbremse: 188 Euro/Monat
Monatlicher Abschlag neu mit Strompreisbremse: 158 Euro/Monat
Rückerstattung bei Einsparung von 20 %: 450 Euro
Rückerstattung bei Einsparung von 30 %: 675 Euro


Erläuterung:
Eine vierköpfige Familie hat einen Stromverbrauch von 4 500 kWh im Jahr, das sind 375 kWh im Monat. Ihr bisheriger Strompreis lag bei 30 ct/kWh, also 113 Euro im Monat.
Ihr neuer Strompreis liegt bei 50 ct/kWh. Ohne die Strompreisbremse müsste die Familie damit 188 Euro pro Monat zahlen – also 75 Euro mehr als bisher.
Mit der Strompreisbremse zahlt sie monatlich 158 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch, also 30 Euro weniger. Denn für bis zu 80 Prozent des Verbrauchs zahlt sie nur 40 ct/kWh,
für 20 Prozent zahlt sie 50 ct/kWh.

Wenn die Familie am Ende des Jahres weniger Strom verbraucht hat als prognostiziert, bekommt sie auf ihrer Endabrechnung Geld zurück – dabei werden die im Vergleich zur Prognose eingesparten Kilowattstunden mit ihrem (neuen, höheren) Vertragspreis multipliziert. Wenn sie 30 Prozent Strom spart, bekommt sie also 675 Euro zurück.
Umgerechnet auf die Monate lägen die Energiekosten mit der Strompreisbremse dann 8 Euro niedriger als bisher.